Wenn Sie (und Ihre Kinder) bedroht/belästigt
werden oder häusliche Gewalt erfahren, gibt
es ein Gesetz, das den Täter für eine
gewisse Zeit aus der Wohnung verbannen kann.
Der Ansatz lautet: "Der Schläger / die
Schlägerin geht, das Opfer bleibt“. Das
Gesetz bedeutet, dass Sie nicht mehr die
gemeinsame Wohnung verlassen müssen, in
einem Frauenhaus Zuflucht suchen oder zu
Obdachlosen werden. Sie können nun per
Eilanordnung leichter vor Gericht
durchsetzen, dass Ihnen (mit Ihren Kindern)
die gemeinsame Wohnung für eine gewisse Zeit
überlassen wird.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer örtlichen
Polizei auf!
Weitere
Verbote für den Täter können sein:
die Wohnung der verletzten Person
zu betreten
sich in einem bestimmten Umkreis
der Wohnung aufzuhalten
bestimmte Orte aufzusuchen, in
denen sich die zu schützende Person
gewöhnlich aufhält
Kontakt mit ihr aufzunehmen
(persönlich wie telefonisch)
Zusammentreffen herbeizuführen,
außer es dient zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen
Diese Anordnungen sind auf gewisse Zeit
befristet, die Frist kann verlängert werden.
Ein Verstoß gegen die gerichtlichen
Anordnungen ist unter Strafe gestellt.