Frauenhaus Konstanz

          SCHUTZ VOR GEWALT GEGEN FRAUEN UND KINDER

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Unser Haus

Wohnen im Frauenhaus


Wo und wie wohne ich mit meinen Kindern?
Sie erhalten vorübergehend ein eigenes Zimmer für sich und Ihre Kinder in unserem Haus. Frauen ohne Kinder sind in Einzelzimmern untergebracht.
Küche, Sanitärbereiche und Kinderzimmer werden gemeinsam mit den anderen Bewohnerinnen und Kindern des Stockwerkes benutzt. Die Wohnungen sind mit allem Notwendigen ausgestattet (Möbel, Küchenutensilien, Bettwäsche, Elektrogeräte usw.).

Wer kocht, wer putzt?
Das Frauenhaus ist kein Heim. Sie sind für sich und ihre Kinder selbst verantwortlich. Das heisst auch, dass Sie sich selbst versorgen, Ihren Haushalt selbst führen und für den Putzdienst mitzuständig sind.

Wie ist das Zusammenleben mit den anderen Frauen und Kindern organisiert?
Belange, die das Zusammenleben betreffen, werden gemeinsam einmal wöchentlich in der Hausversammlung besprochen.
Mit dem Einzug ins Frauenhaus verpflichten Sie sich verbindlich an die Hausordung und Hausregeln zu halten. Falls Sie dagegen verstoßen, kann es den Auszug zur Folge haben.

Kann ich Besuch empfangen?
Das Frauenhaus hat eine anonyme Schutzadresse und muss daher geheim gehalten werden. Das bedeutet, dass Sie (und Ihre Kinder) keinen Besuch, zum Beispiel eine Freundin, ins Frauenhaus mitbringen dürfen.

Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?
So lange Sie und Ihre Kinder Schutz und Beratung benötigen.






Beispiel für ein Einzelzimmer



Beispiel für ein Zimmer für eine
Frau mit Kindern




Beispiel für ein Zimmer für eine
Frau mit Kindern



Gemeinsam genutzte Küche


Gemeinsam genutzter Essbereich


Küche für eine einzelne Wohneinheit





   

FRAUEN- UND KINDERSCHUTZHAUS KONSTANZ
Postfach 5014
  l  78429 Konstanz
Telefon: 07531/15728  l  Fax: 07531/3618646  l  E-Mail: fh@awo-konstanz.de


Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.
Heinrich-Weber-Platz 2  l  78224 Singen
Tel: 07731 / 95 80-0  l  Fax: 07731 / 95 80-99
E-Mail: zentrale@awo-konstanz.de  l  www.awo-konstanz.de

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.