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WAS TUN IM NOTFALL
UNSER HAUS
HÄUSLICHE GEWALT
WEITERE ADRESSEN
SPENDEN
AN DAS FRAUENHAUS
WANDERAUSSTELLUNG
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Unser
Haus
Aufnahme im Frauenhaus
Wer kann zu uns kommen?
Wir nehmen Frauen (mit ihren Kindern) auf, die
Gewalt erlebt haben, aktuell Gewalt erleiden
oder von Gewalt bedroht sind.
Jungen über 14 Jahre können leider nicht mit
aufgenommen werden. Telefonieren Sie in einem
solchen Fall mit uns, wir können diese
Situation mit Ihnen klären.
Wie kann ich die Flucht ins Frauenhaus
organisieren?
Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, allein
oder mit ihrem Kind/ihren Kindern in ein
Frauenhaus zu gehen, nehmen Sie bitte
telefonisch Kontakt mit uns auf. Nachdem Sie
uns Ihre Situation geschildert haben,
besprechen wir mit Ihnen Ihre Aufnahme in
unserem Frauenhaus und vereinbaren einen
Treffpunkt.
Wann
werde ich in ein anderes Frauenhaus
vermittelt?
Die Vermittlung in ein anderes Frauenhaus kann
dann notwendig werden, wenn wir voll belegt
sind oder die räumliche Entfernung zu Ihrem
Herkunftsort Ihnen und uns nicht genügend
Sicherheit bietet.
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt
ausschließlich den Mitarbeiterinnen des
Frauenhauses.
Gibt es auch
Frauen, die nicht aufgenommen werden?
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, ist das
Jugendamt für Sie zuständig. Obdachlose
Frauen, suchtmittelabhängige Frauen und akut
psychotische Frauen können wir ebenfalls nicht
aufnehmen.
Wer bezahlt
für meinen Aufenthalt im Frauenhaus
Konstanz?
Frauen ohne eigenes Einkommen und Vermögen
haben Anspruch auf Arbeitslosgengeld 2 (ALG
II). Wir helfen bei der Beantragung. Frauen
mit eigenem Einkommen (Rente, Einkommen,
Unterhaltszahlungen etc.) müssen sich an den
Unterkunftskosten beteiligen.
Was muss ich mitnehmen?
Wenn Sie Ihre Flucht planen können, sollten
Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Ausweis(e)/Pässe für Sie und
Ihre Kinder
- Bargeld
- Bankkarte (falls vorhanden) +
Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sparbücher/Unterlagen über
vorhandenes Vermögen bzw. Schulden
- aktuelle bzw. die letzten
Bescheide (z.B. Alg II, Kindergeld,...)
- evtl. Heiratsurkunde oder
Scheidungsurteil
- evtl. Sorgerechtsbeschluss
- evtl. ärztliche Atteste
- evtl. Arbeitserlaubnis
- Arbeits-/Schulzeugnisse +
Lohnsteuerkarte
- Krankenversicherungskarten
- Sozialversicherungsnummer
- Impfpässe
- Mietvertrag + Schlüssel der
bisherigen Wohnung
- Lieblingsspielzeug der Kinder
Es ist nicht schlimm, wenn Sie in
der Fluchtsituation nicht an alles denken.
Aber je mehr Papiere Sie mitbringen, umso
einfacher können wir die weiteren
notwendigen Schritte organisieren!
Kann ich
meine Haustiere mitnehmen?
Haustiere sind im Frauenhaus leider nicht
erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, die Tiere bei
verantwortungsbewussten Freunden oder
Bekannten unterzubringen – oder bei einer
Tierschutzeinrichtung (z.B. Tierheim).

Treppenhaus im Frauenhaus
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