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WAS TUN IM NOTFALL
UNSER HAUS
HÄUSLICHE GEWALT
WEITERE ADRESSEN
SPENDEN
AN DAS FRAUENHAUS
WANDERAUSSTELLUNG
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Unser
Haus
Wohnen im Frauenhaus
Wo und wie wohne ich mit meinen
Kindern?
Sie erhalten vorübergehend ein eigenes
Zimmer für sich und Ihre Kinder in unserem
Haus. Frauen ohne Kinder sind in Einzelzimmern
untergebracht.
Küche, Sanitärbereiche und Kinderzimmer werden
gemeinsam mit den anderen Bewohnerinnen und
Kindern des Stockwerkes benutzt. Die Wohnungen
sind mit allem Notwendigen ausgestattet
(Möbel, Küchenutensilien, Bettwäsche,
Elektrogeräte usw.).
Wer kocht, wer putzt?
Das Frauenhaus ist kein Heim. Sie sind
für sich und ihre Kinder selbst
verantwortlich. Das heisst auch, dass Sie sich
selbst versorgen, Ihren Haushalt selbst führen
und für den Putzdienst mitzuständig sind.
Wie ist das Zusammenleben mit den anderen
Frauen und Kindern organisiert?
Belange, die das Zusammenleben
betreffen, werden gemeinsam einmal wöchentlich
in der Hausversammlung besprochen.
Mit dem Einzug ins Frauenhaus verpflichten Sie
sich verbindlich an die Hausordung und
Hausregeln zu halten. Falls Sie dagegen
verstoßen, kann es den Auszug zur Folge haben.
Kann ich Besuch empfangen?
Das Frauenhaus hat eine anonyme
Schutzadresse und muss daher geheim gehalten
werden. Das bedeutet, dass Sie (und Ihre
Kinder) keinen Besuch, zum Beispiel eine
Freundin, ins Frauenhaus mitbringen dürfen.
Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?
So lange Sie und Ihre Kinder Schutz und
Beratung benötigen.

Beispiel
für ein Einzelzimmer
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Beispiel
für ein Zimmer für eine
Frau mit
Kindern
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Beispiel
für ein Zimmer für eine
Frau mit
Kindern
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Gemeinsam
genutzte Küche
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Gemeinsam
genutzter Essbereich
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Küche für
eine einzelne Wohneinheit
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